Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Besucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Besucher

Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Aufenthalts in den Räumen der „Moritzbastei“ bitten wir Sie
nachfolgendes zu beachten.

Mit dem Betreten des Geländes der „Moritzbastei“ erklärt sich der Gast mit den vorgenannten Nutzungs- und
Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

I. Einlass

  1. Der Eintritt zu Diskotheken ist mit Ausnahme von gesondert gekennzeichneten Veranstaltungen ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind.
  2. Mitgliedern von Partnerclubs der „Moritzbastei“, Inhabern von Ehren- oder Erbauerkarten wird bevorzugt Eintritt gewährt.
  3. Ermäßigungen werden ausschließlich Studierenden und Schwerbeschädigten gegen Vorlage der entsprechenden Ausweise gewährt.

 

II. Allgemeine Aufenthaltsbestimmungen

  1. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt.
  2. Das Mitführen von Waffen – gleich welcher Art, pyrotechnischen Erzeugnissen und anderen gefährlichen
    Gegenständen ist untersagt.
  3. Auf den zur „Moritzbastei“ gehörenden Flächen einschließlich der Terrasse und des Daches sind Besitz, Einnahme, Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen ausdrücklich verboten. Die Einlasskräfte sind angewiesen, dies zu kontrollieren und sowohl gefährliche Gegenstände gemäß Ziffer 2 als auch Drogen einzuziehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die eingezogenen Gegenstände keine Haftung übernommen wird.
  4. Wer die hierzu notwendigen Sicherheits- und Taschenkontrollen verwehrt erhält grundsätzlich keinen Einlass.
  5. Dem Gast steht es frei die „Moritzbastei“ während einer Veranstaltung, für die er einen Eintrittspreis entrichtet hat, vorübergehend zu verlassen. Dabei wird ihm zum Beweis der Entrichtung des Eintrittspreises bei Verlassen der „Moritzbastei“ ein Kontrollstempel sichtbar auf den Arm- oder Handbereich aufgebracht. Die Initiative zur Einholung des Stempels liegt beim Gast. Ohne Kontrollstempel kann das erneute Betreten der „Moritzbastei“ nur gegen nochmalige Entrichtung des Eintrittspreises gewährt werden. Der Gast hat Sorge dafür zu tragen, dass der Stempel deutlich erkennbar bleibt und nicht verwischt. Ein nicht erkennbarer Stempel berechtigt nicht zum Betreten der „Moritzbastei“ ohne nochmalige Entrichtung des Eintrittspreises.
  6. Im Interesse aller Gäste behalten wir uns das Recht vor, Betrunkenen und / oder Berauschten und / oder
    erkennbar aggressiven Personen (auch im Rahmen vorheriger Besuche) den Einlass zu verwehren.
  7. Ein für bestimmte Veranstaltungen vorgegebenes Erscheinungsbild der Gäste kann ebenfalls dazu führen, dass der Zutritt verweigert wird.
  8. Sexistisches, rassistisches, antisemitisches, trans- und homophobes Verhalten sowie Verhaltensweisen, die Menschen mit Behinderungen diskriminieren, werden von der „Moritzbastei“ nicht geduldet und führen zu einem Hausverweis.
  9. Das zur Schau stellen von Symbolen oder Schriften diskriminierenden oder menschenverachtenden Inhaltes auf Kleidungsstücken oder Accessoires ist unerwünscht. Die „Moritzbastei“ macht in diesem Fall von ihrem Hausrecht Gebrauch und verwehrt den Zutritt zu Veranstaltungen.
  10. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Wer ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, dem wird der Aufwand für die Beseitigung / Reinigung in Rechnung gestellt. Erfolgt trotz einer diesbezüglichen Mahnung eine erneute Zuwiderhandlung, erhält der Verteiler Hausverbot.
  11. Ebenso verboten ist das Anbringen von Graffiti. Dieses wird als Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht und der Verursacher hat die Reinigungskosten zu tragen.
  12. Die Einlasskräfte sind angewiesen, Personaldokumente stichprobenartig zu kontrollieren. Gästen, die kein gültiges Personaldokument vorweisen können, kann der Zutritt verwehrt werden.
  13. Bei Überfüllung der Räumlichkeiten und aus Gründen der Sicherheit kann der Zutritt verwehrt werden.
  14. Wird auf dem Gelände der „Moritzbastei“ eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, von der die „Moritzbastei“ Kenntnis erlangt, so wird unverzüglich und ohne Ausnahme die Polizei hinzugezogen und ggf. Strafanzeige erstattet. Der Täter erhält Hausverbot.
  15. In den Räumen der „Moritzbastei“ herrscht mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherbereiche ein Rauchverbot. Die Raucherbereiche befinden sich in den beiden Innenhöfen der „Moritzbastei“ sowie vor dem Haupteingang. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot kann ein Hausverweis, sowie im Wiederholungsfall, auch ein Hausverbot erteilt werden.

 

III. Garderobe

  1. Zu Veranstaltungen, bei denen von der „Moritzbastei“ eine Garderobenabgabe angeboten wird, sollte der Gast seine Garderobe dem Garderobenpersonal während seines Aufenthalts in der „Moritzbastei“ gegen Aushändigung einer Garderobenmarke übergeben. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die „Moritzbastei“ die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.
  2. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert abgegebener Gegenstände höchstens jedoch auf 150,00 € pro Garderobenmarke. Der Haftung unterliegen nicht in abgegebenen Gegenständen befindliche Wertsachen und Bargeld. Dies hinterlegt der Gast auf eigene Gefahr.
  3. Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe bzw. abgegebene Gegenstände bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung aus.
  4. Bei Verlust der Garderobenmarke ist eine Wiederbeschaffungsgebühr in Höhe von 2,50 € zu entrichten. Die Garderobe kann in diesem Fall bei eindeutiger Identifizierung erst nach Feststellung der Personalien herausgegeben werden.
  5. Wird eine Garderobenabgabe nicht angeboten, so hat der Gast auf seine Garderobe selbst zu achten. Die „Moritzbastei“ übernimmt hierfür keine Haftung.

 

IV. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die in den Räumen der „Moritzbastei“ gefunden werden, sind unverzüglich beim Service oder Garderobenpersonal abzugeben. Fundsachen sind beim Garderobenpersonal zu erfragen.

 

V. Haftung

  1. Eine Haftung für Personenschäden der „Moritzbastei“ wird auf Schäden die aus vorsätzlicher Handlung oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, beschränkt, sofern nicht zwingend aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine weiterführende Haftung vorgeschrieben ist.
  2. Für Schäden, die den Gästen der „Moritzbastei“ durch das Verschulden Dritter zugefügt werden, ist jede Haftung der „Moritzbastei“ ausgeschlossen.

 

VI. Sicherheitsbestimmungen

  1. Im Gefahren- oder Brandfall sind die ausgeschilderten Notausgänge zu benutzen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Die „Moritzbastei“ weist darauf hin, dass es sich bei ihren Räumen um eine historische Gebäudesubstanz handelt, die nicht in jeder Hinsicht den heutigen DIN- Vorschriften und Regeln der Baukunst und Technik entspricht. Der Gast hat demzufolge eine erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen.
  3. Schadenersatzansprüche für Schäden die auf der Nichtbeachtung der baulichen Gegebenheiten und Besonderheit der „Moritzbastei“ beruhen, sind außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

VII. Hausrecht

Die „Moritzbastei“ übt das Hausrecht aus. Dieses wird in Abwesenheit des Geschäftsführers an den jeweiligen
Diensthabenden bzw. Abenddienstleiter sowie an die Einlasskräfte übertragen. Diese sind berechtigt Störer des
Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen. Im Falle der Verweisung besteht kein Anspruch auf Schadenersatz von Seiten des verwiesenen Gastes hinsichtlich des Kartenpreises oder anderer Kosten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der „Moritzbastei“.

 

VIII. Kontakt zur „Moritzbastei“

Anfragen, Hinweise und Beschwerden können an die „Moritzbastei“ unter folgender Adresse: Moritzbastei Betriebs GmbH, Kurt-Masur-Platz 1, 04109 Leipzig gerichtet werden

Infotelefon // MO-FR // (0341)702590