MORITZBASTEI
Sitz: Universitätsstraße 9
04109 Leipzig
Tel: 0341.702590
Fax: 0341.7025959
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Stiftung Moritzbastei

Die Moritzbastei Betriebs GmbH arbeitet im Auftrag der Stiftung Moritzbastei. Diese universitätsnahe Stiftung ermöglicht den Betrieb in seiner jetzigen Form in Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen.

Immer noch viele Leipziger denken, die Moritzbastei wäre der Studentenclub der Universität Leipzig und von würde von der Uni betrieben. Das stimmt aber nur zum Teil. Bewirtschaftet wird die Moritzbastei von einer GmbH, der Moritzbastei Betriebs GmbH. Das besondere dieser GmbH ist, dass diese im Auftrag der Stiftung Moritzbastei arbeitet.
Diese Stiftung ist universitätseigen. Der Stiftung steht der Rektor der Uni Leipzig vor. Dem Kuratorium, welches die Arbeit der Stiftung kontrolliert, gehören je ein Vertreter der Stadt Leipzig, des Freistaates Sachsen und der Studentenschaft an. Die Stiftungssatzung schreibt den Stiftungszweck vor, welcher besagt, dass sich die Moritzbastei der Pflege des kulturellen akademischen Lebens in Leipzig und dem Erhalt des Baudenkmals zu widmen habe. Diesen Auftrag erfüllt die Moritzbastei Betriebs GmbH seit 1993, was bedeutet, dass jede verdiente hier verdiente Mark wieder in die Moritzbastei investiert wird. Sei es in das Programm oder das einzigartige Gebäude.


SATZUNG

Auszüge aus der Satzung der
Stiftung Moritzbastei Leipzig


Präambel
Das Jugend- und Studentenzentrum ”Moritzbastei Leipzig” ist sowohl hinsichtlich seiner Entstehungsgeschichte als auch der räumlichen Gegebenheiten eine in Deutschland einmalige Einrichtung.

Leipziger Studenten schufen in jahrelanger freiwilliger, unentgeltlicher Arbeit aus einem verschütteten Teil der über 400 Jahre alten Stadtbefestigung die Moritzbastei in ihrer heutigen Gestalt. Seit ihrer Fertigstellung verstand sie sich als von Studenten geschaffene Einrichtung des geselligen und kulturellen akademischen Lebens, die die Studenten in enger Verbindung zur Universität nutzten. Nach der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands entwickelte sich die Moritzbastei zu einem Ort der Begegnung der gesamten Jugend Leipzigs und ihrer Gäste.

Charakter und Gestalt der Moritzbastei zu erhalten, ist das Anliegen der Leipziger Universität, die mit der Errichtung einer privatrechtlichen Stiftung den rechtlichen Rahmen für den Fortbestand der Einrichtung schaffen will.


§2 Stiftungszweck

1. Zweck der Stiftung ist die Erhaltung der sog. Moritzbastei als historisches Bauwerk und als Forum kultureller Begegnung im studentischen Leben von Leipzig.

2. Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch
a) Abschluss einer langfristigen Vereinbarung über die Nutzung der Liegenschaft Moritzbastei mit der Stadt Leipzig
b) Unterhaltung des städtischen Bauwerks und Denkmals Moritzbastei mit seinen Ausrüstungs- und Einrichtungsgegenständen;
c) Förderung kulturellen akademischen Lebens in Leipzig


§3 Gemeinnützigkeit

1. Die Stiftung dient steuerbegünstigten Zwecken im sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung vom 16.03. 1976. Sie verfolgt ihre gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in selbstloser Absicht ausschließlich und unmittelbar.

2. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (...)

3. Eigenwirtschaftliche Zwecke dürfen nicht verfolgt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§6 Stiftungsorgane

1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. (...)


§7 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern.

2. Geborenes Mitglied des Vorstandes ist der Rektor der Universität Leipzig. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes werden vom Kuratorium auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Der Vorstand soll mindestens einmal im Vierteljahr zusammentreten. (...)


§8 Kuratorium

1. Das Kuratorium besteht aus 6 Mitgliedern. Sie werden vom Senat der Universität Leipzig für die Dauer von 4 Jahren bestellt. Sind die Stadt Leipzig und der Freistaat Sachsen dazu bereit, steht ihnen jeweils das Benennungsrecht für einen der sechs Sitze im Kuratorium zu. Ein vom Vorstand des Moritzbastei e.V. benanntes Mitglied hat das Recht, an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teilzunehmen.

2. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Es soll mindestens einmal im Jahr zusammentreten.

3. Das Kuratorium wacht über die Einhaltung des Stiftungszwecks und berät den Vorstand bei seiner Arbeit. (...)


§ 11 Aufsicht

1. Die Stiftung unterliegt staatlicher Aufsicht. (...)

2. Der Stiftungsbehörde ist jeweils bis zum Juni des Folgejahres ein Jahresabschluss vorzulegen.

3. Satzungsänderungen werden erst nach Genehmigung durch die zuständige Behörde wirksam.

4. Unabhängig von den sich aus dem Stiftungsgesetz ergeben den Genehmigungspflichten sind Beschlüsse über Satzungsänderungen, Zusammenlegung der Stiftung mit anderen Stiftungen und die Auflösung der Stiftung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für die Wirksamkeit von Zweckänderungen (§2 der Satzung) ist eine Einwilligung dieser Behörde notwendig.

Errichtet auf einstimmigem Beschluß des Rektoratskollegiums der Universität Leipzig am 12. Mai 1993

unterzeichnet durch
Prof. Dr. Cornelius Weiss, Rektor
Prof. Dr. Adolf Kühnel, Prorektor
Prof. Dr. Gerald Leutert, Prorektor
Prof. Dr. Dr. Günther Wartenberg, Prorektor
Peter Gutjahr-Löser, Kanzler

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